Kinderschutz
Jedes Kind hat das Recht gesund und unter kindgerechten Umständen aufzuwachsen
Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahre 2012 wurden der Kinderschutzauftrag präzisiert und die Sicherung des Kindeswohls bzw. der Kinderschutz als ein elementares Thema in der Kindertagesbetreuung. Erzieherinnen, Erzieher und alle anderen Fachkräfte sind verpflichtet sich um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen. Die MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen stehen im direkten Kontakt mit den Kindern, erleben sie täglich über viele Stunden, kennen die Eltern und haben Einblick in das soziale Umfeld der Familien. Dabei existiert kaum ein sensibleres Thema als Kinderschutz und Prävention im Hinblick auf Gewalt, sexuellen Missbrauch und Verwahrlosung, weil man sich dieser Thematik nur schwer nüchtern und objektiv nähern kann.
Die Verantwortung, die wir Fachkräfte und andere Mitarbeiter in sozialpädagogischen Einrichtungen im Hinblick auf den Kinderschutz tragen, ist in § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetzes) klar definiert.
Es gibt für alle Kindertagesstätten im Kindertagesstättenverband ein gemeinsames Kinderschutzkonzept mit Ablaufplänen und klaren Zuständigkeiten welches in regelmäßigen Abständen mit den Fachkräften thematisiert und aufgefrischt wird.
Die Verantwortung, die wir Fachkräfte und andere Mitarbeiter in sozialpädagogischen Einrichtungen im Hinblick auf den Kinderschutz tragen, ist in § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetzes) klar definiert.
Es gibt für alle Kindertagesstätten im Kindertagesstättenverband ein gemeinsames Kinderschutzkonzept mit Ablaufplänen und klaren Zuständigkeiten welches in regelmäßigen Abständen mit den Fachkräften thematisiert und aufgefrischt wird.
Die Kita als sicherer Ort - Kinderschutz und Schutz vor Gewalt
Alle 800 Fachkräfte in den 50 Kitas des Kirchenkreises wurden von September 2023 bis April 2024 mit 26/32 Stunden in Zusammenarbeit mit dem Institut für digitale Bildung (InDiPaed) digital geschult. Zwischen den einzelnen Modulen in diesem Lernformat, gab es in den Kitas regelmäßige systematische Reflexionen, Diskussionen, Absprachen, die der einrichtungsbezogenen Umsetzung des erworbenen Wissens dienten. Ziel war es, den institutionellen Kinderschutz, der in unserem Schutzkonzept beschrieben ist, ganz praktisch ein Gesicht zu geben und damit fest in den Kitas zu verankern.
Es ging beispielsweise um Kinderrechte, Beschwerdeverfahren für Kinder, um Nähe und Distanz, alle rechtlichen Regelungen, Adultismus, Risikoanalysen, Verhaltenskodex, Meldepflichten, … zu allen gewichtigen Aspekten der Prävention, Intervention und Aufarbeitung zum Schutz vor Gewalt. Auf diese Weise werden die Fachkräfte verfahrens- und handlungssicher im Umgang mit den verschiedenen Formen von Gewalt innerhalb der Einrichtung und auch im persönlichen Umfeld des Kindes. In vielen Gesprächen mit den Fachkräften wurde deutlich, wie wichtig ihnen der Schutz der Kinder ist.
Die Leitungen der Kitas reflektierten systematisch zwischen den einzelnen Modulen die Umsetzungsprozesse in ihren Einrichtungen. Unter den herausfordernden Rahmenbedingungen von zeitlichen und personellen Ressourcen und den unterschiedlichen persönlichen Sozialisationen der Mitarbeitenden sicherlich eine große Herausforderung. Die Kitas werden kontinuierlich von den Trägerfachberaterinnen begleitet. Nun geht der Prozess stetig weiter, um den Kindern ein gesundes und sicheres Aufwachsen in unseren Kitas zu ermöglichen.